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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Grundsätzliches

Es gilt deutsches Recht. Diese AGB gelten unabhängig davon, ob wir als Auftragnehmer oder Auftraggeber Vertragspartei werden. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden oder Lieferanten werden nicht anerkannt. Bei Bauleistungen (Glasbau, Fenstermontage, Türmontage, Rollläden, Tore, Fliegengitter) gilt die VOB Teil B in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung, sofern der Auftrag durch einen gewerblichen Vertragspartner aus dem Baugewerbe erteilt wird.

2. Vertragsgrundlagen

2.1 Auftragsannahme

Alle Angebote sind bis zur Auftragsannahme freibleibend. Weicht der Auftrag des Kunden von unserem Angebot ab, kommt ein Vertrag erst durch unsere schriftliche Bestätigung zustande.

2.2 Lieferverzögerung

Wird unsere Leistung durch höhere Gewalt, Streik, unverschuldetes Unvermögen oder schlechte Witterungsverhältnisse verzögert, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Dauert die Verzögerung unangemessen lange, kann jede Partei ohne Ersatzleistung vom Vertrag zurücktreten. Falls die Lieferung aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht erfolgen kann, geht die Gefahr auf ihn über, sobald er über die Lieferbereitschaft informiert wurde. Lagerkosten trägt der Kunde. Dem Auftragnehmer muss zwei Mal eine Verzögerung, mit ausreichender Frist, schriftlich angezeigt werden, bevor von dem Vertrag zurückgetreten werden kann.

2.3 Mangelrüge

Offensichtliche Mängel müssen von Unternehmern innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe schriftlich gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Frist können Mängelansprüche nicht mehr geltend gemacht werden.

2.4 Mangelverjährung

Für Verträge mit Unternehmern, die keine Bauleistung betreffen, beträgt die Gewährleistung ein Jahr. Bei Reparaturen, die keine Bauleistung darstellen, gilt ebenfalls eine Verjährung von einem Jahr. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Ansprüchen wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

2.5 Umsetzung der Gewährleistung

Bei berechtigten Mängeln können wir wählen, ob wir nachbessern oder Ersatz liefern. Solange eine Nachbesserung erfolgt, besteht kein Anspruch auf Minderung oder Vertragsrücktritt. Falls Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist oder fehlschlägt, kann der Kunde Preisnachlass oder Vertragsrücktritt verlangen.

2.6 Aus- und Einbaukosten

Die gesetzlichen Regelungen des Kaufrechts gelten uneingeschränkt für die Erstattung von Aus- und Einbaukosten. Montagekosten werden entweder pauschal berechnet oder im 30-Minuten-Takt abgerechnet. 1 Monteurstunde entspricht 65 €. Die Monteure werden im Team von min. 2 Mitarbeitern eingeplant.

2.7 Anlieferung

Bei Anlieferung setzen wir voraus, dass unser Fahrzeug unmittelbar ans Gebäude fahren und entladen kann. Zusatzkosten für erschwerte Zufahrten oder weitere Transportwege trägt der Kunde. Verzögerungen durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, werden gesondert berechnet.

2.8 Abschlagszahlung

Falls keine individuellen Zahlungspläne vereinbart wurden, können wir für erbrachte Teilleistungen eine Abschlagszahlung verlangen.

2.9 Terminabsagen durch den Auftraggeber oder Leistungsnehmer

Wird ein bereits vereinbarter Montagetermin vom Auftraggeber weniger als 24 Stunden vor dem geplanten Ausführungstermin abgesagt, behalten wir uns vor, einen pauschalen Ausfallaufwand in Höhe von 65,00 € pro eingeplanten Monteur in Rechnung zu stellen. Hintergrund ist, dass eine so kurzfristige Absage eine Neuvergabe der Kapazitäten in der Regel unmöglich macht und unsere Mitarbeiter dadurch arbeitsbedingt nicht eingesetzt werden können. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

3. Förmliche Abnahme

Falls eine förmliche Abnahme vereinbart ist, gilt sie nach einmaliger vergeblicher Aufforderung als erteilt, spätestens jedoch zwölf Werktage nach Zugang der Aufforderung.

4. Kündigungsentschädigung

Kündigt der Kunde den Vertrag ohne wichtigen Grund, können wir 10 % der Vergütung für den nicht erbrachten Teil der Werkleistung als Entschädigung verlangen. Ein Nachweis höherer oder niedrigerer Kosten bleibt beiden Parteien vorbehalten.

5. Wartungs-, Kontroll- und Pflegehinweise

5.1 Wartungspflichten

Für eine dauerhafte Funktion müssen Glas- und Bauelemente regelmäßig gewartet werden:

  • Beschläge und mechanische Bauteile sind zu kontrollieren, zu ölen oder zu fetten.
  • Dichtungen und Silikonfugen müssen regelmäßig überprüft und ggf. erneuert werden.
  • Glasoberflächen sollten mit geeigneten Mitteln gereinigt werden, um Schäden durch aggressive Chemikalien zu vermeiden.
  • Unterlassene Wartung kann die Funktion beeinträchtigen und zum Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen führen.

5.2 Raumklima und Belüftung

Durch moderne Fenster- und Türsysteme wird die Gebäudehülle dichter. Der Kunde ist verantwortlich für eine ausreichende Be- und Entlüftung, um Kondensatbildung und Schimmel zu vermeiden (z. B. gemäß DIN 1946-6). Fehlende oder falsche Lüftung liegt nicht in unserem Verantwortungsbereich.

5.3 Abweichungen bei Nachbestellungen

Geringfügige Abweichungen in Farbe, Struktur und Maßen können durch die Materialbeschaffenheit bedingt sein und stellen keinen Mangel dar.

5.4 Raumklimatische Bedingungen

Der Kunde ist verpflichtet, für geeignete klimatische Bedingungen (Temperatur, Luftfeuchtigkeit) zu sorgen, um Schäden an Glas, Fenstern oder Türen zu vermeiden.

6. Ausschluss der Aufrechnung

Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum.

7.2 Der Kunde darf Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.

7.3 Bei Weiterveräußerung gelten die gesetzlichen Regelungen zur Forderungsabtretung.

7.4 Wird Vorbehaltsware fest in ein Grundstück eingebaut, tritt der Kunde seine daraus resultierenden Forderungen an uns ab.

8. Eigentums- und Urheberrecht

An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und Planungen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen nicht ohne unsere Zustimmung genutzt oder an Dritte weitergegeben werden.

9. Streitbeilegung

Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

10. Gerichtsstand

Falls beide Vertragsparteien Kaufleute sind, ist unser Geschäftssitz ausschließlicher Gerichtsstand.

11. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nur zur Vertragsdurchführung gespeichert und nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben. Die gesetzlichen Datenschutzrechte bleiben unberührt.

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